Anstellung ukrainischer Flüchtlinge bei der Spitex
In der Spitex herrscht wie in der gesamten Gesundheitsbranche seit Jahren ein Fachkräftebedarf, die Pandemie hat die Situation in den letzten beiden Jahren noch verschärft. Insofern gibt es grundsätzlich einen grossen Bedarf an fachlich gut ausgebildetem Pflegepersonal.
Für die Flüchtlinge aus der Ukraine gilt der Schutzstatus S. Dieser Status erlaubt es den geflüchteten Menschen, nach Möglichkeit und Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen per sofort eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Jeder (Teilzeit-)Stellenantritt und -wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung der kantonalen Behörden. Die Stellenmeldepflicht besteht weiterhin – Schutzbedürftige mit Status S gelten ebenfalls als inländische Arbeitnehmende mit Vorrang. Für ukrainische Flüchtlinge, welche bei der Spitex arbeiten möchten, gelten die obengenannten Regeln, zudem sind Sprachkenntnisse des entsprechenden Einsatzgebietes der Spitex-Organisationen wichtig (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Eine pflegerische Ausbildung ist notwendig und die Diplome müssen in der Schweiz anerkennt sein. Für die Anerkennung von ausländischem Diplomen ist das Schweizerischen Rote Kreuz zuständig: https://www.redcross.ch/
Weiter ist es für die interessierten Personen wichtig zu wissen, dass die Fachpersonen der Spitex selbständig arbeiten und in der Regel alleine unterwegs sind. Das ist spannend, kann aber auch herausfordernd sein.
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