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14.03.2023

Zwingend mehr Mittel zum Ausgleich der Teuerung und zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen

Die Anstellungsbedingungen in der Pflege müssen attraktiver gestaltet werden, damit die Forderungen der Pflegeinitiative umgesetzt werden können. Dazu braucht die Spitex mehr finanzielle Mittel. Spitex Schweiz fordert, dass der Bund die Erhöhung der Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP vorsieht und die Kantone ihre Restfinanzierung erhöhen.

Die Personal-Situation ist auch in der ambulanten Pflege angespannt. Die Nachfrage nach Spitex-Leistungen steigt seit Jahren stark und kontinuierlich, entsprechend akzentuiert sich der Fachkräftemangel.

Das Volk hat mit der Annahme der Pflegeinitiative im November 2021 Massnahmen zur Stärkung der Pflege verlangt. Die Etappe 1 zur Umsetzung der Pflegeinitiative wurde unverzüglich durch das Parlament behandelt. Es braucht nun eine rasche Umsetzung der Verordnungen auf Bundesebene und der Bestimmungen auf kantonaler Ebene, damit dieses Paket die volle Wirkung entfalten kann.

Der Bundesrat hat Ende Januar 2023 eine 2. Etappe mit einem Massnahmenkatalog skizziert. Einige Massnahmen zielen in die richtige Richtung, zu wenig berücksichtigt wird eine stärkere Finanzierung der Pflege.

Die finanzielle Situation der ambulanten Pflege ist bereits heute angespannt aufgrund der Teuerung und der zunehmenden Komplexität der Fälle. Aus den aktuellen Beiträgen können nicht mehr Mittel zur Stärkung der Arbeitsbedingungen eingesetzt werden, wie dies der Bundesrat fordert.

Der Bundesrat schlägt zur Finanzierungsfrage einzig einen Runden Tisch mit den Leistungserbringern und den Kantonen vor, mit dem Ziel mehr Mittel aus den aktuell gültigen Tarifen für die Pflege einzusetzen. Die Spitex kennt kein Tarifsystem, wie die DRG spitalstationär oder den Ärztetarif. Die Finanzierung der ambulanten Pflege setzt sich aus folgenden Beiträgen zusammen:

  1. OKP-Beitrag; diesen legt das EDI (Eidg. Departement des Innern) fest.
  2. Beitrag der Patientinnen und Patienten; diesen legt das Parlament fest.
  3. Kantonsbeitrag; dieser wird im Rahmen der Restfinanzierung durch den Kanton (in einigen Kantonen durch die Gemeinden) festgelegt.

Eine Anpassung der OKP-Beiträge könnte rasch durch den Bund beschlossen werden. Dieser hat die Kompetenz, den Beitrag der OKP an Pflegeleistungen zu erhöhen. Der Bund hat diesen Beitrag per 1. Januar 2020 sogar um 3.6% gekürzt, obwohl im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses eine Erhöhung verlangt wurde.

Gleichzeitig müssen jedoch auch die Kantone die Restfinanzierung erhöhen. Dies kann im Dialog zwischen Bund und Kantonen vereinbart werden. Werden die Beiträge nicht angepasst, wird die Sache weiter zwischen Bund und Kantonen hin- und hergeschoben.

Auch die Spitex-Organisationen sind in der Pflicht. Sie haben bereits Massnahmen in Gang gesetzt, um die Arbeitsplätze noch attraktiver zu gestalten. Nicht alle Massnahmen bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung, aber viele sind mit Zusatzkosten verbunden.

Damit die ambulante Pflege die Menschen in ihrem vertrauten Daheim auch längerfristig mit der nötigen Qualität versorgen kann, braucht es genügend Personal. Es braucht genügend finanzielle Mittel, um die Teuerung auszugleichen und bessere Arbeitsbedingungen zu gewähren. Spitex Schweiz fordert:

  • dass die Finanzierungsfrage stärker berücksichtigt wird, indem der Bund die OKP-Beiträge erhöht und die Restfinanzierung mit den Kantonen überprüft und koordiniert;
  • dass die Kantone als Hauptverantwortliche für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung eine zentrale Rolle einnehmen und ihre Restfinanzierung erhöhen;
  • dass die Pflege, auch die ambulante Pflege, bei der Umsetzung der Pflegeinitiative ihre Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Erarbeitung der Massnahmen zu Etappe 2 frühzeitig auf nationaler und kantonaler Ebene einbringen kann.
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